- Umweltbundesamt (UBA)
- ⇡ Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU); Sitz in Berlin bzw. (ab Februar 2005) Dessau. Errichtet durch Gesetz vom 22.7.1974 (BGBl I 1505) m.spät.Änd.- Zu den Aufgaben des UBA gehören u.a. die wissenschaftliche Unterstützung und Beratung des BMU und der Bundesregierung in Fragen des Immissionsschutzes (z.B. im Bereich Luft), der Wasser- und der Abfallwirtschaft. Dabei werden die umweltschädigenden Prozesse und ihre Folgen untersucht, Stoffe werden hinsichtlich ihrer ökologischen Schädlichkeit beurteilt und die Entwicklung neuer (umweltschonender) Technologien wird initiiert und unterstützt. Weitere Aufgaben des UBA sind die Sammlung und Speicherung von Umweltdaten und der Aufbau und die Pflege des Umweltplanungs- und Informationssystems (⇡ UMPLIS) sowie die Aufklärung der Öffentlichkeit in Umweltfragen etc. Das Amt besitzt selbst keine Vollzugsbefugnisse.- Zuständig für den Emissionshandel (ab 1.1.2005) ist in Deutschland die im UBA errichtete Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) gemäß Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG).- Weitere Informationen unter www.umweltbundesamt.de.
Lexikon der Economics. 2013.